Urteil: Was ein gehobenes Hotel leisten muss

Es ist eigentlich eine Schande, dass es immer wieder Hotelbetreiber gibt, denen erst durch ein Klage auf die Sprünge geholfen werden muss. Doch glücklicherweise handelt es sich hier um Ausnahmen, die noch dazu klaren juristischen Regeln genügen müssen.

So wurde ein Hotel, das in einem Katalog mit “fünf Globen” ausgelobt worden war, nun zu einem Preisnachlass von 25 Prozent verdonnert. Und auch, wenn es sich um einen Einzelfall handelt, ist doch interessant zu erfahren, nach welchen Kriterien die Kategorie “gehoben” angesiedelt wird.

Hotels der gehobenen Kategorie müssen einer Reihe von Kriterien genügen.

Hotels der gehobenen Kategorie müssen einer Reihe von Kriterien genügen.

So müssen beispielsweise bei einem Buffet mehr als zwei Hauptspeisen angeboten werden, wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das Fachblatt “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” verlautet:

Außerdem müssten die Tischdecken regelmäßig gewechselt werden und seien verschmutzte Stühle am Pool dem Gast nicht zumutbar (Az.: 2/24 S 96/07).

Ich vermute einfach mal, dass sich noch einige andere Kriterien finden ließen, doch bleibt die Hoffnung, dass die meisten Hotelübernachtungen – beispielsweise bei einem Urlaub zu zweit - keinerlei Anlass zu Reklamationen geben.

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2 Antworten zu “Urteil: Was ein gehobenes Hotel leisten muss”

  1. Gravatar von Marion Schmitz

    Marion Schmitz sagt:


    Armes Deutschland, wenn das alle Kriterien sein sollen.
    Gruß
    Marion Schmitz

  2. Gravatar von Thorben

    Thorben sagt:


    Na alle Kriterien sind das nicht – aber ich finde es sowieso schwierig, Hotels nach solchen harten Kriterien zu klassifizieren. Was nützen denn zwei Hauptspeisen, wenn keine schmeckt?

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